Immobilien
Risikomanagement
– weiter gedacht
Versicherungen Immobilien
Versicherungen für Ihr Unternehmen
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Betriebshaftpflichtversicherung
Für die Unternehmen der Immobilienwirtschaft gilt es, ihre effektiven Risiken aus Büro- und Außentätigkeit wirksam abzusichern. So können nicht zuletzt Versäumnisse oder Unterlassungen im Zusammenhang mit Unfällen in verwalteten Immobilien teure Regresse gegen Ihr Unternehmen auslösen. Der Versicherer prüft mögliche Ansprüche und übernimmt sowohl die Freistellung von Schadenersatzzahlungen als auch die fällige Schadenabwehr bei unbegründeten Forderungen.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Der Versicherer übernimmt neben der Befriedigung von berechtigten Schadenersatzforderungen Dritter die wichtige Funktion der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen. Der individuellen Ausgestaltung der Vertragsbedingungen kommt besondere Bedeutung zu mit Blick auf die beständig wachsenden beruflichen Herausforderungen in der Branche.
Straf-Rechtsschutzversicherung
Auch wenn die Vorwürfe oft haltlos sind, müssen sich die betroffenen Personen zur Wehr setzen und juristisch vertreten lassen. Anschuldigungen richten sich nicht nur gegen Unternehmensleiter. Mitarbeiter/innen sind gleichsam der Strafverfolgung ausgesetzt und müssen sich notfalls auf eigene Kosten einen Rechtsbeistand suchen.
Die Kosten der Verteidigung sind ungleich höher als im Zivilrecht und werden oft von den Anwälten diktiert. Insbesondere aus Überlegungen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sollte daher vorgesorgt werden. Versicherbar sind Anwalts- und Verfahrenskosten im Zusammenhang mit Straf- und Ordnungswidrigkeits-Verfahren gegen die versicherten Personen.
Geschäftsinhaltsversicherung
Elektronik- und Datenversicherung
Trotz Sicherungsmaßnahmen wie Back-ups und Auslagerung des IT-Betriebs sind missbräuchliche Zugriffe oft nicht vermeidbar. Weitaus schwerer als mögliche Schäden an der Hardware wiegen Verluste oder Unbrauchbarkeit Ihrer verwendeten Software sowie den Firmen- und Kundendaten. Die Kosten zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit Ihrer Systeme nehmen schnell bedrohliche Ausmaße an.
Eine Elektronikversicherung mit integrierter Erweiterung um die Datenversicherung liefert einen wertvollen Beitrag zur Absicherung gegen derartige Szenarien.
Firmen-Rechtsschutzversicherung
Besonderheit für die Unternehmen der Immobilienwirtschaft ist die Erweiterung des Versicherungsschutzes um das Berufs-Vertragsrisiko. Für den Immobilienmakler wird damit ein wirksames Instrument zur Durchsetzung von Courtageansprüchen ermöglicht.
Auch Immobilienverwalter haben innerhalb des Pakets die Möglichkeit, Streitigkeiten mit Auftraggebern abzusichern.
In allen Fällen garantiert ist die steuerliche Abzugsfähigkeit der Prämienkosten als Betriebsausgabe, auch was die enthaltenen Privat-Rechtsschutzleistungen für den Inhaber bzw. Geschäftsführer anbetrifft.
Cyber-Versicherung
Cyber-Versicherungen können zumindest die finanziellen Folgen einer Attacke lindern. Versicherbar sind Drittschäden sowie klassische Eigenschäden, die vornehmlich aus Verlust oder Unbrauchbarkeit Ihrer Geschäfts- und Kundendaten resultieren.
Vertrauensschaden-Versicherung
Versicherungsschutz gilt in der Regel für die definierten Vertrauenspersonen, d.h. Unternehmensangehörige und sonstige namentlich benannte Personen, sowie Dritte.
Viele Immobilieneigentümer stellen aus Erfahrung erhöhte Anforderungen an Immobilienverwalter und verlangen mitunter den Nachweis von Versicherungsschutz, z.B. für anvertraute Instandhaltungsrücklagen.
KFZ-Versicherung
Organhaftpflichtversicherung (D&O)
Oftmals sind es die Unternehmen selbst, die Ansprüche gegen das eigene Management geltend machen. Aber auch Vertragspartner, Wettbewerber oder Behörden werfen Unternehmen und deren Organen verstärkt Pflichtverletzungen vor.
Zum Schutz des privaten Vermögens der beklagten Personen ist die Organhaftpflicht-Versicherung, auch D&O (Directors & Officers) oder Manager-Versicherung genannt, unerlässlich. Mit der Police werden sämtliche Managertätigkeiten vom operativen Geschäft bis hin zu strategischen Entscheidungen haftungsrechtlich abgedeckt.
Versicherungen für Ihre Immobilien
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Gebäudeversicherung
Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung – selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist fast unmöglich! Das sind Risiken, die ständig Ihr Gebäude bedrohen. Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar.
Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
- Sturm, Hagel
Zusätzlich versicherbar sind:
- Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck)
- All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Als Betreiber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen tragen Sie die Verantwortung, wenn es durch den Austritt dieser Stoffe zu einer Verunreinigung von Gewässern kommt.
Heizöltanks sind sicher die verbreitetesten Anlagen. Auslaufendes Öl kann Millionen von Litern Grundwasser verseuchen.
Bauherren-Haftplichtversicherung
Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Auch wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für den Bauherren.
Bauleistungsversicherung
Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen nicht nur Ihren Zeitplan in Verzug, sondern belasten durch den Mehraufwand auch Ihre Finanzierung erheblich! Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB). Was bedeutet das für Sie? – Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.
Vermögensschaden-Haftpflicht für Verwaltungsbeiräte
Immobiliendienstleister tragen ein hohes Maß an Verantwortung für das anvertraute Vermögen ihrer Auftraggeber. Sie treffen täglich Entscheidungen von großer Tragweite.
Eine bedarfsgerechte Absicherung gegen Beratungsfehler ist unerlässlich. Schon eine behauptete Pflichtverletzung kann Ihre berufliche Existenz bedrohen. Der Versicherer übernimmt neben der Befriedigung von berechtigten Schadenersatzforderungen Dritter die wichtige Funktion der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen.
Der individuellen Ausgestaltung der Vertragsbedingungen kommt besondere Bedeutung zu mit Blick auf die beständig wachsenden beruflichen Herausforderungen in der Branche.
Versicherungen für Eigentümer
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Vermieter-Rechtsschutzversicherung
In den vergangen Jahren ist die Anzahl der Mietrechtsstreitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern und Mietern förmlich explodiert. Wurden diese Streitigkeiten früher außergerichtlich ausgetragen, so streiten die Vertragspartner heutzutage vor dem Amtsgericht und den weiteren Instanzen. Diese Auseinandersetzungen verbreiten nicht nur Unfrieden, sie verursachen auch Kosten für den Wohnungseigentümer wie Gerichts- und Anwaltskosten, Vollstreckungskosten und eventuelle Räumungskosten, die die Kaltmieten weit übersteigen.
WEG-Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt Ihnen und Ihrem Unternehmen die notwendige finanzielle Sicherheit, damit Sie Ihr „gutes Recht“ durchsetzen können.
Diese springt ein, wenn die Gemeinschaft Rechtsbeistand benötigt, um Streitigkeiten auszuräumen und die Einigkeit unter dem gemeinsamen Dach wiederherzustellen.